Rechnungslegungsbezogene Grundlagen
Für die Tätigkeit in einem Aufsichtsrat ist das Verständnis von rechnungslegungsbezogenen Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens unabdingbar. Dies gilt für die Informationsvermittlung sowohl im Zusammenhang vergangener Geschäftsjahre (Jahresabschluss und Lagebericht sowie die dazugehörigen Prüfungsberichte) als auch im Zusammenhang zukünftiger Geschäftsjahre (Wirtschafts- und Finanzplan).
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